Karrierewechsler
Sie tragen sich mit dem Gedanken, ihr Studium abzubrechen und ggf. eine Karriere im Handwerk anzustreben? Glückwunsch, dann sind Sie bei uns genau richtig. Denn wir beraten Sie gerne darüber, wie Sie Ihren Traumberuf im Handwerk finden und Ihre weitere Karriere planen können. Handwerk bietet vielfältige Zukunftschancen – Sie müssen Sie nur ergreifen.
Für weitere Information klicken Sie einfach nachfolgende Links durch oder nehmen Sie gleich mit den Karriereberatern des Handwerks Kontakt auf: 0721/1600-403.
Noch besser, Sie vereinbaren einfach einen persönlichen Gesprächstermin mit uns. Wir würden uns sehr freuen!
Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis
Geschäftsführer Dipl. Betrw. (FH) Matthias Morlock
Absolvent der Hochschule Pforzheim und gelernter Zimmerer
Tel.: 07231-313140
info@kh-pforzheim.de
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Hochschule Pforzheim ist Ihr erster Ansprechpartner bei Neu- und Umorientierungsfragen vor und während des Studiums, wie z.B.
- Unsicherheit mit der Studiengangwahl?
- Zweifel am Studium an sich?
- Auf der Suche nach Alternativen zum Studium an der Hochschule Pforzheim?
Sie ziehen einen Karrierewechsel außerhalb des Hochschulsystem in Betracht? Wir leiten Sie gerne an unsere starken Kooperationspartner weiter.
Zentrale Studienberatung
Claudia Röseling
Telefon: 07231 28 6132
zsb@hs-pforzheim.de
www.hs-pforzheim.de
Weitere Informationen:
Duales Studium BWL-Handwerk
In kleinen und mittleren Unternehmen steigen die Dienstleistungsorientierung und der Technologieeinsatz stetig an. Handwerk und Mittelstand benötigen daher praxisorientierte sowie kaufmännisch und handwerklich ausgebildete Führungskräfte. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart bietet deshalb BWL mit der Studienrichtung Handwerk an – einzigartig in Baden-Württemberg.
Betriebswirt im Handwerk
Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Es handelt sich um die höchste Ausbildung im Handwerk. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist am 1. April 2011 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die bisherigen Kammerregelungen nach § 42a HwO werden somit durch die bundeseinheitliche Rechtsverordnung nach § 42 HwO ersetzt. Die Vorbereitungslehrgänge werden von den jeweiligen Akademien des Handwerks der Handwerkskammern durchgeführt.